Sonstige wichtige Urteile
Arbeitszeitbetrug
Das BAG hat in dem Urteil vom 06. September 2007, NZA 2008, 637 nochmals ausdrücklich entschieden,
dass ein Arbeitszeitbetrug nach ständiger Rechtsprechung des Senats an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von § 626 Absatz 1 BGB darzustellen.
Der Senat verweist auf die in NZA 2005, 991 veröffentlichte Entscheidung.
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