Betriebsbedingte Kündigung
Unternehmerentscheidung
Die Entscheidung des Arbeitgebers, den Personalbestand auf Dauer zu reduzieren, gehört zu den sog. unternehmerischen Maßnahmen, die zum Wegfall von Arbeitsplätzen führen und damit entsprechenden Beschäftigungsbedarf entfallen lassen können.
Je näher die eigentliche Organisationsentscheidung an den Kündigungsentschluß rückt, umso mehr muß der Arbeitgeber durch Tatsachenvortrag verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer entfallen ist, BAG-Urteil vom 17.06.99.
Zu beachten ist, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht konzernbezogen ist, vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 15.11.2007, 4 Sa 154/07.
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